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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 6 U 138/17   

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https://dejure.org/2018,87901
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 6 U 138/17 (https://dejure.org/2018,87901)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.10.2018 - L 6 U 138/17 (https://dejure.org/2018,87901)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - L 6 U 138/17 (https://dejure.org/2018,87901)
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  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 6 U 138/17
    Die Listen-BKen sind idR dadurch gekennzeichnet, dass Versicherte über einen längeren Zeitraum schädigenden Einwirkungen ausgesetzt sind und dass erst diese längerfristige Belastung zu der Erkrankung führt (BSGE 103, 45/48 Rn 18).
  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 6/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1103 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 6 U 138/17
    Erst wenn feststeht, dass die Einwirkung durch einen Arbeitsstoff eine naturphilosophische Ursache der Krankheit ist, stellt sich auf einer zweiten Stufe die Frage nach einer rechtlich wesentlichen Verursachung (BSG stRspr, zuletzt Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R - juris Rn 16).
  • LSG Hessen, 21.02.2017 - L 3 U 9/13

    Berufsgenossenschaft muss Harnblasenkrebs eines Chemiefachwerkers als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 6 U 138/17
    Vor diesem Hintergrund haben Weiß ua (aaO) aufbauend auf einer Analogiebetrachtung zum Tabakrauchen Dosis-Risiko-Beziehungen für den Menschen abgeschätzt, worüber in der arbeitsmedizinischen Wissenschaft allerdings kein Konsens besteht (sa Hess LSG Urteil vom 21. Februar 2017 - L 3 U 9/13 - juris Rn 36 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 6 U 41/08

    Gewährung einer Verletztenrente; Berufskrankheit; Abgrenzung bei Lungenkrebs

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 6 U 138/17
    Dabei genügt eine Exposition gegenüber einem gefährlichen Arbeitsstoff als solche, dh unabhängig von ihrer Größe zur Feststellung als Ursache im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne schon deshalb nicht, weil "die hochwirksamen Arylamine 2-Naphthylamin und 4-Aminobiphenyl neben dem gleichfalls humankanzerogenen o-Toluidin ubiquitär vorkommende Umweltkanzerogene sind" (Hentschler ua Zbl Arbeitsmed 2012, 64/74 li Sp; Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 2010 - L 6 U 41/08 - juris Rn 25).
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